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Manipulationen an Kassen

„Alte“ Kassensysteme müssen aktualisiert werden.

Registrier-Kassen-Systeme müssen in den nächsten sechs Monaten angepasst werden. Ab dem 01.01.2020 sollen Kassen, die zwischen dem 25.11.2010 und dem 31.12.2019 gekauft wurden/werden dem neuen § 146a AO entsprechen, wenn sie auf-/umrüstbar sind.

„Ältere“ Kassensysteme dürfen bis zum 31.12.2022 weiter verwendet werden.

Haben Sie – am Besten schriftlich – einen Nachweis von Ihrem Kassenlieferanten, -hersteller, dass Ihr System NICHT umrüstbar ist, so können Sie Ihre Kasse(n) bis zum 31.12.2022 benutzen.

Alle Details finden Sie hier:
Gastro Info Newsletter 330: Manipulationen an Kassen

Staatliche Massnahme

Das Ziel des neuen Gesetzes ist die Verhinderung von Manipulationen an den Registrier-Kassen-Systemen.
Die Kassen müssen in Zukunft – mittels einer zertifizierten technischen Vorrichtung – vor Missbrauch geschützt sein.
Im Klartext heisst das, dass KEINE Eingabe oder Umstellung dem Finanzamt verborgen bleibt.

Dabei orientiert die Vorgehensweise an den Maßnahmen, die zur maschinellen Auslesbarkeit (USB-Stick) der Kassen geführt hat.
Mittelfristig rechnen wir mit weiteren Neuregelungen, die letztlich zu einer „life“ Übertragung Ihrer Umsätze an das Finanzamt führen dürfte…


Es geht noch verrückter…

Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems … erfasst, hat (dies) dem … zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck mitzuteilen..

§ 146a AO Anwendungserlass

Das Schöne ist, den „amtlichen Vordruck“ gibt es noch gar nicht (überall).

Praxis-Warnung:

Auch wenn Sie, was mein vollstes Verständnis hätte, denken: „Ach ja, mal wieder so ein Bürokratie-Monster, da tue ich einfach nichts.“

Bedenken Sie:
Belassen Sie Ihr Kassensystem so wie es ist, riskieren Sie – bei nächster Prüfungsgelegenheit durch Ihr Finanzamt – massive Umsatz-, Gewinn- und Steuerhinzuschätzungen…

Praxis-Tipp:

Warten Sie nicht bis zum Jahresende. Da haben Sie viel zu tun und wenn alle anderen es auch so tun kommt Ihr Kassen-Partner nicht hinterher.
Rufen Sie Ihren Kassenlieferanten, -hersteller jetzt an und – was nicht unwahrscheinlich ist – lassen Sie sich bestätigen, dass Ihre Kasse nicht auf- bzw. umrüstbar ist.
Falls doch, dann bitte jetzt updaten.

Hilfe

Udo sagt: „Suchen Sie Hilfe, oder brauchen Sie Lösungen, dann schreiben Sie mir.

Quelle: GastroFiB

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